Aufklärung und Urteil im Berufungsprozess

– Zahlreiche Unterstützer_innen vor Ort – Argumentation der Verteidigung überzeugt alle Prozessbeteiligten – Staatsanwalt Vonderberg spricht von Atomkraft als Gefährdung unserer Welt, fordert dennoch 40 Tagessätze für Umweltaktivisten – Richter Bendtsen kommt der Forderung nach –

Die Hauptverhandlung vor der 9. Kammer des Landgerichts Lüneburg (den Vorsitz hatte der Strafrichter Bendtsen) verlief unter weniger offen aggressiven Vorzeichen als die vorangegangene in Celle. Einlasskontrollen gab es keine, Justizwachtmeister_innen waren ebenfalls nicht anwesend. Der Angeklagte konnte ohne Zurechtweisung essen und trinken, und Cécile Lecomte wurde ohne große Umschweife als Laienverteidigerin zugelassen. Auch das Publikum wurde nicht bei jeder Äußerung von Zustimmung oder Ablehnung mit Rauswurf bedroht, wie es in Celle der Fall gewesen war. Kurzum: Zumindest an der Oberfläche war so etwas wie ein zivilisierter Umgang miteinander möglich.
Doch der erste Antrag des Angeklagten auf Aufklärung der Öffentlichkeit bezüglich des Gegenstands des Verfahrens machte klar: Trotz der ruhigeren Atmosphäre ging es weiterhin um eine lebensfeindliche Technologie, von der in einem lebensfeindlichen Wirtschaftssystem Konzerne profitieren, während alle Bewohner_innen der Erde die Folgen zu tragen haben. Es ging darum, dass sich Menschen gegen diesen Irrsinn einsetzen, und zwar mit möglichst direkten und effektiven Mitteln. Und darum, dass dieser Staat solche Eigeninitiative nicht zu schätzen weiß, sondern bekämpft – mit Polizeieinsätzen und Prozessen, Stigmatisierungen und Strafen. Weiterlesen ‚Aufklärung und Urteil im Berufungsprozess‘

Berufungsprozess vor dem Landgericht Lüneburg am 16. Juli

Knappe zwei Wochen, nachdem die Umweltaktivistin Isabell in Braunschweig in der ersten Instanz freigesprochen wurde, soll in Lüneburg das Berufungsverfahren gegen S. stattfinden.

Prozessdaten:
Datum: Dienstag, 16. Juli 2013
Beginn: 9:30 Uhr
Saal: 012
Landgericht Lüneburg, Am Markt 7, 21335 Lüneburg

Es sind bereits zwei Tage für die Fortsetzung der Verhandlung angesetzt: der 24. und der 31. Juli, beides ein Mittwoch, jeweils um 9:30 Uhr in Saal 012.
S. war Ende letzten Jahres in Celle zu 60 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 90 Tagessätze gefordert und war in Berufung gegangen, S. mit der Forderung nach Freispruch ebenfalls.

Unterstützer_innen und Interessierte sind herzlich eingeladen, den Prozess als kritische Öffentlichkeit zu begleiten!

Festnahme und Freispruch in Braunschweig

Am Montag wurde der Umweltaktivistin Isabell von Polizei in Zivil aufgelauert, die sie dann mitten auf der Straße festnahmen. Freund_innen, die das unglaubliche Geschehen zufällig beobachteten, konnten später in Erfahrung bringen, dass Richter Steinbergs Schergen seine Drohung wahrgemacht hatten und sie in Untersuchungshaft sitzen sollte, bis ihr der Prozess gemacht werden könne (Bericht zur Vorgeschichte: siehe unten).

Dienstag früh dann hatte sich eine kleine Schar Unterstützer_innen am Gericht versammelt und wurde wider erwarten eingelassen: Zwar wäre die Vorführung vor den Haftrichter Steinberg zur etwaigen Anordnung der U-Haft nicht öffentlich gewesen. Steinberg aber wollte die Gelegenheit offenbar nutzen, um kurzen Prozess zu machen: Spontan wurde der Strafprozess gegen Isabell wegen angeblicher Beteiligung an der Castorblockade bei Dalle 2010 eröffnet. Steinberg hatte wohl geahnt, dass in eine vorbereitete Verfahrensstrategie seitens der Angeklagten einige Kritik an seiner repressiven Position als Richter eingeflossen wäre und die politische Dimension des Verfahrens öffentlich betont worden wäre – undenkbar; es hätten seine bedingungslose Autorität in Frage gestellt und durch eine ausführliche Verhandlung gar mehrere Kaffeepausen auf dem Spiel stehen können! Dann lieber so: Als die äußerst kurzfristig beantragte Laienverteidigerin den Gerichtssaal erreichte, war die Anklageschrift bereits verlesen. Weitere Unterstützer_innen wurden in den Einlasskontrollen aufgehalten, sodass sie es nur noch zum Teil überhaupt rechtzeitig in den Gerichtssaal schafften, um das Urteil Steinbergs zu vernehmen: Freispruch, weil keine Anhaltspunkte für die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der vorgeworfenen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe vorliegen (die Staatsanwaltschaft hatte 60 Tagessätze à 15 Euro gefordert).
Da wird also eine unschuldig Angeklagte über Wochen mit einem Haftbefehl bedroht, der dann letztlich auch noch umgesetzt wird, nur um sie nach einer Nacht in der berüchtigten Polizeiwache in der Friedrich-Voigtlänger-Straße mit möglichst wenig Öffentlichkeit und ohne eine Thematisierung der Rolle der Gerichte im Atomstaat sang- und klanglos freisprechen zu können. Wenn Steinberg gehofft hat, für dieses Vorgehen Respekt und Dankbarkeit zu ernten, hat er sich getäuscht. Einen juristischen Erfolg bedeutet das Urteil dennoch, wenn selbst ein so autoritär und repressiv auftretender Richter wie Steinberg nicht umhin kommt, die absurden Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft als das zu entlarven, was sie sind: hilf- und haltlose Konstrukte. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht – es bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft ihre Strategie einer Verurteilung um jeden Preis weiter verfolgt.

Prozess gegen Anti – Atomaktivistin vertagt

Über zwei Jahre nachdem der Gorleben-Castor 2010 bei Dalle drei Stunden lang blockiert wurde, sollte nun der dritte Strafprozess gegen eine der angeblichen Blockierer_innen stattfinden. Der Angeklagten, Isabell Jahnke, wird nach der Ankettaktion wie in den bisherigen Prozessen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen – juristisch fadenscheinige Vorwände für einen weiteren politischen Prozess.

Der Prozesstag endete nach relativ kurzer Zeit und zahlreichen Debatten auf den Gerichtsfluren mit der Aussetzung des Verfahrens in Verbindung mit der Anordnung der Zwangsvorführung der Angeklagten. Zu diesem drastischen Mittel griff Richter Steinberg, weil die Angeklagte nicht rechtzeitig zum Prozessbeginn im Sitzungssaal anwesend war. Sie befand sich aber bereits rechtzeitig vor dem Gerichtsgebäude und wollte ins Gericht gelangen. Dort waren jedoch sowohl am Eingang als auch vor dem Sitzungssaal Einlasskontrollen aufgebaut, bei denen alle Menschen, die zum Prozess wollten, umfangreich abgetastet und durchsucht wurden. Da diese Prozedur sich in die Länge zog, war es der Angeklagten nicht möglich, rechtzeitig im Saal zu erscheinen. Als der Richter erstmals erwähnte, das Verfahren deswegen aussetzen zu wollen, regte sich aus dem bereits anwesenden Publikum Widerspruch. Der Richter ging auf den Vorschlag ein, dass eine Person nach der Angeklagten sehen sollte. Ihm wurde berichtet, die Angeklagte befände sich nun in der ersten der zwei Kontrollen. Wenige Minuten später stand der Richter persönlich auf, um nochmals nach der Angeklagten zu sehen. Er verließ den Sitzungssaal, lief direkt an der Angeklagten vorbei, die nun in der zweiten der beiden Kontrollen festhing, ignorierte alles um sich herum, betrat den Sitzungssaal wieder und verkündete die Angeklagte sei nicht da. Trotz deutlichem Widerspruch blieb Richter Steinberg bei der haltlosen Behauptung, die Angeklagte würde sich verstecken und setze das Verfahren aus und ordnete die Zwangsvorführung der Angeklagten ohne vorherige Ladung an. Der Anti-Atom-Aktivistin wurde danach auf dem Gang noch vom Richter vorgeworfen, sie habe mit derartigen Kontrollen rechnen müssen und hätte sich als erste anstellen müssen, er hätte dann ohne Publikum mit dem Prozess beginnen können. Offensichtlich interessiert sich Richter Steinberg nicht für die Wahrung der Prozessöffentlichkeit, selbst wenn sie wegen der von ihm angeordneten Kontrollen eingeschränkt ist. Zum Abschluss forderte die Angeklagte noch ein, zumindest Kopien der Durchsuchungsanordnungen zu erhalten, um dagegen Beschwerde einreichen zu können. Nach einigem hin und her und zahlreichen widersprüchlichen Aussagen von Justizsekretärinnen, Verwaltunsgbeamten, Justizwachtmeistern und dem Richter selbst wurde ihr dann schlussendlich jedenfalls die Verfügung für eine der beiden angeordneten Kontrollen in Kopie überreicht. Jetzt prüft sie rechtliche Schritte gegen die Geschehnisse des heutigen Tages.

Bereits am Vortag der Verhandlung hatten 20 UnterstützerInnen sich mit der Angeklagten in einer kreativen Aktion solidarisch gezeigt: Verkleidet als VertreterInnen von Institutionen wie den Energiekonzernen, der Deutschen Bahn, der Polizei und Justiz schoben sie große Fässer als symbolischen Castortransport durch die Braunschweiger Innenstadt. Zwischenstopps legte die Kundgebungstour beim Amtsgericht, vor einer Polizeiwache, beim BS|Energy-Café und am Hauptbahnhof ein und informierte hunderte PassantInnen mit Transparenten und Flugschriften über den Prozess gegen die Umweltaktivistin.

http://www.castorblockadedalle.wordpress.com

Anti-Atom-Camp im Münsterland vom 19.–27. Juli 2013

Anti-Atom-Camp im Münsterland vom 19.–27. Juli 2013

Mehr erfährst du hier.

Neuer Prozesstermin und Kundgebungstour

Nächster Prozess gegen Isabell am Dienstag, den 26.03. um 8.45, Amtsgericht Braunschweig.
Wie beim letzten Termin wird es am Tag davor eine Kundgebungstour geben.
flyervornemo

flyerentwurfmo2

Prozess vertagt – Soliaktionen ebenso!

Aus persönlichen Gründen wurde der Prozess am Dienstag bis auf weiteres vertagt. Die für Montag geplanten Soliaktionen werden entsprechend im Vorfeld eines neuen Prozesstermins stattfinden. Neues in Bälde auf diesem Blog!

Bußgelder für Aktivist_innen: Prozesse in Potsdam?

Weil ihnen die Teilnahme an oder Unterstützung der Castorblockade 2010 bei Dalle vorgeworfen wird, haben mehrere Umweltaktivist_innen Post mit Bußgeldbescheiden erhalten. Einsprüche wurden eingelegt; voraussichtlich wird es zu Prozessterminen kommen. Etwaige Verhandlungen würden dann vor dem Amtsgericht Potsdam stattfinden: Dieses tut sich seit einiger Zeit besonders in Sachen Repression hervor, da sämtliche im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei verfolgten Ordnungswidrigkeitsverfahren hier landen – zum Beispiel also die Verfolgung von Anti-Atom-Aktivist_innen wegen unerlaubten Aufenthalts im Gleisbereich.

Es gilt also, am Amtsgericht Potsdam Präsenz zu zeigen und sich gegen die konzentrierte Repression zur Wehr zu setzen!
Am kommenden Dienstag findet dort beispielsweise ein Prozess gegen Aktivist*innen statt, die den Gorleben-Castor 2010 kurz vor Kassel für zwei Stunden aufgehalten haben sollen und deshalb Bußgelder über je 500€ bezahlen sollen. Zeigt Eure Solidarität mit den Angeklagten! (Die Richterinnen in Potsdam verhalten sich vor großem Publikum erfahrungsgemäß ein bisschen weniger rechtsbeugerisch und repressiv.) Mehr Infos hier.

Weiterer Prozesstermin!

Über zwei Jahre nachdem der Gorleben-Castor 2010 bei Dalle drei Stunden lang blockiert wurde, findet in diesem Frühjahr der dritte Strafprozess gegen eine der angebliche Blockierer_innen statt. Der Angeklagten, Isabell Jahnke, wird nach der Ankettaktion wie in den bisherigen Prozessen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen – juristisch fadenscheinige Vorwände für einen weiteren politischen Prozess.

Um zu zeigen, dass Strafverfolgung den Widerstand nicht zum Schweigen bringt, sind für Montag, den 18.02.2013, dem Tag vor dem Prozess, kreative Protestkundgebungen an folgenden Orten in Braunschweig geplant:
14:00 Uhr Amtsgericht, An der Martinikirche 8
15:15 Uhr Polizeikommissariat Mitte, Münzstraße 1
15:45 Uhr BS|Energy-Café, Bohlweg 5
17:00 Uhr Hauptbahnhof (vor dem Haupteingang)

An all diesen Orten sollen diejenigen, die jedes Jahr dutzende von Castortransporten durch die Gegend kutschieren, sie absichern, den Widerstand dagegen bekämpfen oder die das Ganze erst nötig machende Atomenergie kommerziell vertreiben mit ihrer Mitverantwortung für eine katastrophenträchtige Risikotechnologie konfrontiert werden.

Kommt zahlreich, bringt Euch bei den Aktionen ein und unterstützt die Angeklagte beim Prozess am Dienstag, 19.02.2013, um 08:45 Uhr im Saal E06 des Amtsgerichts Braunschweig.

Graswurzelrevolution berichtet übers Dalle-Verfahren

Unter dem Titel „Prozessbeobachtung: Castor-Prozess in Celle“ erschien in der Zeitschrift Graswurzelrevolution (GWR Nr. 375, Januar 2013) folgender Artikel:

60 Tagessätze à 15 Euro wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe. Das ist für Amtsrichterin Precht das Ergebnis einer dreitägigen Gerichtsverhandlung gegen einen Atomkraftgegner in Celle.
ProzessbeobachterInnen sprechen auch ihr Urteil: Staatsanwalt und Richterin machten sich der Einschränkung der Gerichtsöffentlichkeit sowie der willkürlichen Beschneidung von Rechten der Verteidigung schuldig. Der Angeklagte führte den Prozess offensiv und stellte mit Anträgen, Stellungnahmen und Rügen den Atomstaat auf der Anklagebank. Weiterlesen ‚Graswurzelrevolution berichtet übers Dalle-Verfahren‘


Antirepressionsarbeit kostet Geld

Die Aktion wird ein rechtliches Nachspiel haben, welches Geld kostet.

Menschen, die die Aktion unterstützenswert finden und Geld entbehren können, können es auf folgendes Konto transferieren:

Name: „Spenden und Aktionen“
Stichwort: Castorblockade Dalle
Kontonr.92881806
BLZ: 513 900 00 (Volksbank Mittelhessen)

IBAN DE29 5139 0000 0092 8818 06
BIC VBMHDE5F

Video

Fotos

Links

Anti-Atom-Camp Münsterland 19.–27. Juli 2013